AGB
§ 1 allg. Leistungen
- Darstellung von Kausalitäten, Plausibilitäten im Kommunikationsprozess zwischen den Mitarbeitern der Zahnarztpraxis und den Patienten
- Vorstellung von Methoden, Strukturen und Entscheidungshilfen bzgl. der Entscheidungsprozesse in den Zahnarztpraxen
- Standpunkte zur Erhöhung der Selbstverantwortung der Mitarbeiter und Patienten in den Zahnarztpraxen, sowie deren Führung
- Informationen über bekannte Erfolgskonzepte in den Zahnarztpraxen und in anderen Bereichen
- Gemeinsame Erstellung von Projekten, Prozessabläufen, Studien, Power- Point - Vorträgen, ...
- Individuelles Coaching
- Referent
§ 2 Pflichten des Unternehmens
- Aus der Zusammenarbeit entstehen für die Auftraggeber keinerlei Verpflichtungen
§ 3 Dauer der Zusammenarbeit
- Die Zusammenarbeit kann wenn nicht anders vereinbart ist, jederzeit ohne Benennung von Gründen beendet werden. Die vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit bedarf der Schriftform.
- Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Spesen sind durch den Auftraggeber zu begleichen.
- Eventuell geplante Aktivitäten sind nach einer Kündigung der Zusammenarbeit automatisch hinfällig
§ 4 Vertraulichkeit
- J. Mollenhauer behandelt alle Kenntnisse vertraulich, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt. Dies gilt nur soweit, dass die Kenntnis Dritten bereits zugänglich sind oder als bekannt vorausgesetzt werden können.
§ 5 Haftung
- J. Mollenhauer erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit bezüglich der Inhalte, Meinungen sowie der aufgezeigten Prozesse. Sie sind immer als Alternative zu den eigenen Vorstellungen zu verstehen. Übernimmt der Auftraggeber bestimmte Methoden, Konzepte usw., übernimmt er automatisch die volle Verantwortung. Haftungsansprüche können sich daher nicht ergeben.
§ 6 Honorar
- Das Honorar, sowie Spesen werden entsprechen des Auftrages individuell festgelegt
- Die Rechnungslegung an den Auftraggeber erfolgt nach jeder Arbeitssitzung.
- Zusätzliche Projektarbeitsstunden für die Vorbereitung und Nachbereitung können sich im Coaching Prozess, sowie bei vereinbarten Projekten ergeben. Sind mehr als 3 Projektstunden für die Realisierung des nächsten Projekttermins oder der nachfolgenden Coaching Sitzung zu erwarten, ist dazu gesonderte die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
- Ergibt sich im Verlaufe der Zusammenarbeit ein Bedarf an zusätzlichen Leistungen, werden diese nach vorheriger Absprache, gesonderte in Rechnung gestellt.